Baustromanlagen werden benötigt, wenn der Hausanschluss für die Bauphase nicht genügt oder sogar noch keiner vorhanden ist. Ein Zählerschrank wird am jeweiligen Verteilerkasten oder der Trafostation angeschlossen. Der Baustromanschluss kann nur von eingetragenen Elektro- Installationsbetrieben beantragt werden. Der Baustromanschluss muss bei der Aufstellung gemäß der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Regionalen Verteilnetzbetreiber (VNB) angemeldet werden, dieser muss monatlich nach fester Frist kontrolliert und die eingebauten Schutzmaßnahmen geprüft werden. Die Dokumentation und Protokollierung muss nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft erfolgen. Diesbezüglich sind wir Ihnen gern behilflich.
Auch ohne Hausanschluss ist eine Baustromanlage möglich, in Absprache mit dem Verteilernetzbetreiber wird diese dann an dem nächstgelegenen Punkt z.B. Transformatorstation des Verteilernetzbetreibers angeschlossen. Diese können sie dann so lange nutzen, bis die Bauphase oder die Installation von dem Hausanschluss fertiggestellt ist.
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